Vertrag oder Wahl? Was die Kasse jeweils zahlt
Unabhängige Informationen zur Kieferorthopädie in Österreich — kein amtliches Angebot.
Es gibt in Österreich zwei Wege zur Zahnspange, und sie unterscheiden sich vor allem im Geld und in der Wartezeit.
Vertragskieferorthopäd:innen haben einen Vertrag mit den Krankenkassen und rechnen direkt mit ihnen ab. Bei medizinischer Indikation und bis zum 18. Geburtstag zahlst du für die festsitzende Behandlung nichts (Gratis-Zahnspange). Die Kehrseite: Die Zahl der Vertragsstellen ist begrenzt, die Wartezeiten sind entsprechend lang.
Registrierte Wahlkieferorthopäd:innen nach § 153a ASVG haben keinen Kassenvertrag. Du bekommst eine Rechnung, zahlst sie zuerst selbst und reichst sie bei deinem Versicherungsträger ein. Erstattet werden 80 % des Vertragstarifs — also 80 % dessen, was die Kasse einer Vertragsordination zahlen würde, nicht 80 % deiner Rechnung. Die Differenz trägst du. Je nach Träger (ÖGK, BVAEB, SVS) und Behandlung bewegt sich der Zuschuss rund zwischen 1.000 und 3.800 €.
Genau deshalb lohnt der Preisvergleich: Weil die Erstattung fix ist, geht jeder Euro Unterschied im Honorar voll zu deinen Lasten. Und das Honorar ist öffentlich — § 153a Abs. 4 ASVG verpflichtet registrierte Wahlkieferorthopäd:innen, ihre KFO-Honorare im Internet zu veröffentlichen. Wir haben diese Angaben zusammengetragen: die gefundenen Preise stehen in der Kostenübersicht, die Abdeckung je Bundesland auf der Bundesländer-Seite. Wo wir keine Preisliste gefunden haben, fragen wir für dich an.
Was kostet die Zahnspange bei dir in der Nähe — und was zahlt deine Kasse zurück?
Nur 51 von 152 Wahlkieferorthopäd:innen veröffentlichen ihre Honorare im Netz. In 3 Schritten fragen wir die fehlenden Preise für dich an und sagen dir, welchen Zuschuss dein Versicherungsträger leistet. Kostenlos und unverbindlich.